Das kürzlich in Deutschland eingeführte Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt in der Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) durch verbesserte steuerliche Anreize. Mit dem Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter zu stärken, wurden signifikante Änderungen an der Forschungszulage vorgenommen:
Wichtige Änderungen und Erweiterungen der Forschungszulage
Die Forschungszulage in Deutschland ist ein steuerlicher Anreiz, der darauf abzielt, Unternehmen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu motivieren. Diese Zulage soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, indem sie einen Teil der FuE-Aufwendungen steuerlich erstattet.
Erhöhte Bemessungsgrundlage
Die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage wurde von bisher 4 Millionen Euro auf beeindruckende 10 Millionen Euro jährlich angehoben. Diese deutliche Steigerung erlaubt es Unternehmen, umfangreiche Investitionen in FuE zu tätigen und dadurch höhere steuerliche Entlastungen zu realisieren. Die Erhöhung gilt für Vorhaben, die nach dem 27. März begonnen wurden.
Einbeziehung von Wirtschaftsgütern
Eine wesentliche Neuerung ist die Einbeziehung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in die förderfähigen Kosten. Dies betrifft Güter wie Maschinen und Laborausstattung, die für FuE-Projekte nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt werden.
Erhöhung der Forschungszulage für KMUs
Die Forschungszulage für KMU wurde von 25% auf 35% der förderfähigen Ausgaben erhöht. Laut den Aussagen der Bescheinigungsstelle gilt der KMU Bonus jedoch nicht rückwirkend, sondern auch wie die weiteren Punkte erst ab dem 28 März
Anpassung der Stundensätze und Auftragsforschung
Der Stundensatz für eigene FuE-Vorhaben wurde von 40 Euro auf 70 Euro angehoben, während der Anteil der förderfähigen Kosten bei Auftragsforschung seit dem 28. März von 60% auf 70% gestiegen ist.
Schnellere Gutschrift der Forschungszulage
Die Forschungszulage kann nun früher im Vorauszahlungsverfahren berücksichtigt werden, was Unternehmen eine schnellere steuerliche Entlastung ermöglicht.
Wie kann ich die Forschungszulage beantragen?
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in Deutschland in einem zweistufigen Verfahren:
- Bescheinigung der FuE-Aktivitäten: Zuerst müssen Unternehmen eine Bescheinigung über ihre FuE-Aktivitäten bei einer autorisierten Stelle, der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), einholen. Diese Bescheinigung ist notwendig, um nachzuweisen, dass die durchgeführten Aktivitäten den Kriterien für Forschung und Entwicklung entsprechen und damit förderfähig sind.
- Antrag auf Forschungszulage: Mit der erhaltenen Bescheinigung können Unternehmen dann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen. Der Antrag wird zusammen mit der regulären Steuererklärung eingereicht. Die Zulage wird dann entweder direkt von der Steuerschuld abgezogen oder als Erstattung ausgezahlt, falls die Zulage den zu zahlenden Steuerbetrag übersteigt.
Erhalt der Forschungszulage
Nach der Prüfung des Antrags durch das Finanzamt wird die Zulage gewährt. Die Höhe der Zulage hängt von den qualifizierten FuE-Aufwendungen ab. In jüngster Zeit wurden die Bedingungen für die Gewährung der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz verbessert, wodurch die Obergrenzen für förderfähige Ausgaben erhöht und die Prozentsätze der erstattungsfähigen Kosten angehoben wurden.
Kann ich meine Forschungs- und Entwicklungskosten noch geltend machen?
In Deutschland ermöglicht das Forschungszulagengesetz, dass Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungskosten auch rückwirkend geltend machen können. Nach der aktuellen Gesetzgebung haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ausgaben für solche Projekte bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt einzureichen.
Dies gilt aktuell noch für Projekte, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Wir empfehlen unseren Kunden jedoch genügend Zeit für den Antragsprozess einzuplanen und sicherzu
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Fazit
Zusammengefasst stellt die Forschungszulage ein wertvolles Instrument dar, das Unternehmen ermutigen soll, in neue Technologien und Prozesse zu investieren. Mit seiner flexiblen Anwendung, den überschaubaren Hürden und den signifikanten finanziellen Anreizen von bis zu 35 % Förderquote ist es für viele Unternehmen und Fördermittelberater ein unverzichtbares Mittel.