Zurück

GRW Reform 2023: Neuerungen und mehr Zuschüsse

 

 Seit jeher ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) das wichtigste regionalpolitische Instrument der Bundesregierung.
Dabei werden in strukturschwachen Regionen Fördermittel für Investitionen und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt.

Bund und Länder haben zum 1. Januar 2023 nun eine umfangreiche Reform verabschiedet, die mit den jüngsten regional-wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen einhergeht und vereinfachte Zugangsregelungen bereithält:

Was sind die Vorteile einer GRW Förderung?

Mittels der GRW Förderung können Unternehmen Zuschüsse für Investitionen und Personalkosten erhalten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit und Liquidität steigern.
 Dabei können Unternehmen, ab einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro bzw. einem Jahresbruttolohn von 28.000 Euro (bei Tourismusprojekten: 22.000 Euro), bis zu 45 % Förderquote erhalten. Die exakte Förderquote richtet sich dabei nach Art des Vorhabens und Region der Betriebsstätte.

👉Du möchtest die Förderhöhe deines Vorhabens erfahren? 

Dann nutze jetzt den kostenlosen Quick Check.  

Hier erhältst du innerhalb von drei Fragen die zu erwartende Förderhöhe.

Diese GRW Reformen wurden 2023 verabschiedet:

Neben der Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Ausgleich von Standortnachteilen rücken nun auch die Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. Daher wurde die bestehende GRW Zielsystematik durch die drei nachfolgenden, nebeneinander stehenden Hauptziele ersetzt:

  • Neutralisierung der Standortnachteile
  • Dauerarbeitsplätze schaffen bzw. Wachstum und Wohlstand erhöhen
  • Beschleunigung des Transformationsprozesses, hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft


Infolgedessen werden Innovationen, Digitalisierung und betriebliche Produktivitätssteigerungen Teil der regionalen Wirtschaftsförderung:


Das Kriterium des überregionalen Absatzmarktes entfällt

Bisher wurden nur Investitionen solcher Betriebe gefördert, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional, d.h. in mindestens 50 Kilometer Entfernung absetzen. Hintergrund dessen war die Export-Basistheorie, nach der das Einkommen und die Beschäftigung erhöht werden sollte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möchte nunmehr unterschiedliche Ansätze fördern, da trotz rückläufiger Arbeitslosenquoten weiterhin ein Fachkräftemangel herrscht. Künftig entfällt die Exportorientierung, was eine Regionalentwicklung nach Innovationen, Digitalisierung und betrieblichen Produktivitätssteigerungen bzw. eigenen Stärken fördert. Außerdem können indessen auch Betriebe eine GRW-Förderung erhalten, die vornehmlich regional aktiv sind.

Die Art der Tätigkeit entscheidet über den Zugang

Über den Zugang zur GRW Förderung entscheidet in Zukunft nur noch die Art der Tätigkeit und dessen regional wirtschaftlichen Effekte:

Grundsätzlich sind dabei die Zweige der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen förderfähig, die auf Basis der GRW Positivliste leicht in Erfahrung zu bringen sind. Darüber hinaus können auch Unternehmen abseits der Positivliste gefördert werden, wenn diese einer Tarifbindung unterliegen, tarifliche Löhne zahlen oder im Zuge des Investitionsvorhabens (innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren) die Gesamt-Bruttolohnsumme um mindestens 3,5 Prozent pro Jahr steigern.

Ein regional wirtschaftlicher Effekt stellt sich wiederum dann ein, …

wenn mindestens 10 Prozent neue Arbeitsplätze geschaffen werden
oder das Investitionsvolumen mindestens 50 Prozent über den Abschreibungen der zu fördernden Betriebsstätte liegt.

wenn in einem forschungsstarkes Unternehmen mindestens fünf Prozent neue Arbeitsplätze geschaffen werden oder das Investitionsvolumen mindestens 25 Prozent über den Abschreibungen liegt.
Als forschungsstark gelten solche Unternehmen, die am Investitionsort mehr für Forschung und Entwicklung aufwenden als der Durchschnitt der jeweiligen Branche.

Die gleichen Anforderungen gelten für Betriebe, die durch die geförderten Investitionen ihre CO2 -Emissionen um mindestens 20 Prozent senken oder mit ihren Investitionen die geltenden nationalen und EU-Standards für den Umweltschutz oder die Energieeffizienz übertreffen.

 👉Du planst ein Forschungs- oder Investitionsvorhaben?
Melde dich unter info@foerdercafe.de bei uns und wir evaluieren dein Vorhaben in einem unverbindlichen Erstgespräch.
 

Ausblick

Für eine Übergangszeit von einem Jahr haben die Länder nun ein Wahlrecht zwischen dem alten und dem neuen GRW Koordinierungsrahmen. Von da an kann so ziemlich jedes Unternehmen profitieren, das zur regionalen Wirtschaftsstruktur beiträgt und das genannte Minimum an Investitionsvolumen oder Dauerarbeitsplätzen erfüllt. Trotzdem sollte die Betreuung zur Förderung nicht unterschätzt, personell eingeplant oder einem externen Fördermittelberater übergeben werden.
Letzterer kann aufgrund seiner Erfahrung die Förderhöhe bzw. Förderfähigkeit maximieren und die Bürokratie routiniert erledigen.