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How To Forschungszulagengesetz: Anspruch, Antragsverfahren und Vorteile

Das Forschungszulagengesetz ist ein Gesetz zur steuerlichen Entlastung von forschenden Unternehmen. Seit dem ersten April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland eine jährliche Forschungszulage von bis zu 1 Million Euro steuerlich geltend machen.

Doch wie erhalte ich eine solche Forschungszulage und welche Vorteile ergeben sich gegenüber anderen F&E Förderungen?

 
In unserem neuen Blogartikel werden die Anspruchsgrundlagen, die steuerlichen Hintergründe sowie deren Vorteile eingehend erläutert.

Grundlagen des Forschungszulagengesetzes

Forschende Unternehmen können 25 % ihrer personalbezogenen Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich geltend machen. Ein Anspruch entsteht im Rahmen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Forschung.
Im Falle einer auftragsbezogenen Forschung, durch einen Auftraggeber im Europäischen Wirtschaftsraum, können 15 %  der Aufwände geltend gemacht werden.

Zur Erläuterung und Abgrenzung der Begrifflichkeiten:

  • Grundlagenforschung: Experimentelles oder theoretisches Arbeiten mit dem Fokus auf den Erwerb von Grundlagenwissen, ohne kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten.
  • Industrielle Forschung: Planmäßiges oder kritisches Erforschen mit dem Fokus auf den Gewinn von neuen Erkenntnissen oder Fertigkeiten, mit kommerziellen Anwendungsmöglichkeiten.
  • Experimentelle Forschung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzen von vorhandenen Erkenntnissen oder Fertigkeiten zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, mit kommerziellen Anwendungsmöglichkeiten.
  • Auftragsforschung: Das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines privat-wirtschaftlichen oder eines öffentlich-rechtlichen Mittelgebers.
✔️Die Förderung kommt nach Bewilligung dem Antragssteller in Form einer Steuergutschrift oder (bei Verlusten) einer Auszahlung zu Gute.

❌Ausgeschlossen von der Zulage sind Produkte oder Verfahren, die im Wesentlichen bereits festgelegt, primär eine profitable Marktentwicklung forcieren oder einer routinemäßigen Entwicklung angehören.

Das Antragsverfahren

Der Antrag kann vor, während und nach dem F&E-Vorhaben angerechnet werden.
Die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage erfolgt innerhalb von zwei Stufen, zum einen durch die Bescheinigung zur Prüfung des Antrags durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und zum anderen durch die Einreichung beim Finanzamt:
 
1. In einem ersten Schritt ist bei der BSFZ ein Antrag auf Bescheinigung des jeweiligen F&E-Vorhabens zu stellen. Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes überprüft die zuständige Stelle, ob diese ausgestellt werden kann oder nicht.

2. In einem zweiten Schritt erfolgt der eigentliche Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt mittels des ELSTER-Portals.   
 
Schritt 1 erfolgt einmalig für die gesamte Dauer des F&E-Vorhabens. 

Schritt 2 erfolgt stets nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen F&E-Kosten entstanden sind. Das bedeutet, dass bei mehrjährigen F&E-Vorhaben pro Jahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen ist.

Im Anschluss prüft das Finanzamt die Angaben, legt die Forschungszulage in einem Bescheid fest und rechnet diese bei Einkommens- oder Körperschaftssteuer an. Ergibt sich bei der Anrechnung ein Überschuss, wird dieser ausbezahlt.

 

Du möchtest wissen, ob deine internen oder externen Entwicklungskosten über die Forschungszulage förderbar sind?


👉Dann kontaktiere uns schnell & unverbindlich über info@foerdercafe.de

 

 

 

 

Vorteile des Forschungszulagengesetzes 

Es gibt im Hinblick auf Entwicklungskosten noch andere Zuschüsse, aber...

Das Forschungszulagengesetz hat gegenüber anderen F&E-Zuschüssen einige Vorteile zu bieten, die auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich sind: 

  • Fristen: Förderfähige Kosten können vor, während und nach einem Forschungsvorhaben geltend gemacht werden.  Dies erlaubt eine hohe Planungssicherheit im Projekt.
  • Annahmequote: Relevante F& E-Zuschüsse werden meist mithilfe von begrenzten Fördertöpfen ausgeteilt, die mit hoher Nachfrage und strengen Restriktionen verbunden sind. Die Forschungszulage wird hingegen steuerlich abgewickelt und weist aktuell eine Annahmequote von  80 % vor.
  • Aufwand: Während bei anderen Förderprogrammen ein mehrstufiges Verfahren auf den Antragssteller wartet, fällt der Prozess einer Forschungszulage relativ schlank und transparent aus.
  • Cash Back: Bei ausbleibenden Einkünften oder geringer Körperschaftssteuer ist die Forschungszulage auszahlbar. Dies ist vornehmlich bei jungen Unternehmen, die noch nicht liquide sind, von Vorteil. 

Fazit

Das Forschungszulagengesetz eignet sich für Unternehmen jeglicher Branche oder Unternehmensphase, die Forschungsprojekte planen und schlanke Antragsverfahren bevorzugen. Letztlich steht jedoch immer die Förderfähigkeit des Vorhabens im Vordergrund, die im Rahmen der Richtlinie die Kriterien einer Forschung erfüllen sollte.