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LKW Parkplätze: So können Investoren bis zu 90 % Förderquote erhalten


Subventionen für LKW Parkplätze

 

Die Autobahnen sind das Rückgrat unserer Mobilität, doch ihre Raststätten platzen mittlerweile aus allen Nähten. Lkws reihen sich nicht nur bis zum Horizont, sondern parken mittlerweile auch in Wohngebieten, an den Rändern von Waldgebieten und, in einem alarmierenden Trend, sogar auf den Standstreifen der Autobahnen. Die Fahrer dieser Lkws, oft erschöpft und verzweifelt, suchen stundenlang nach einer sicheren Stelle zum Parken, während Anwohner mit Unverständnis und Frustration auf die unerwünschten Gäste und deren unvermeidliche Hinterlassenschaften blicken.
Doch es gibt Hoffnung: Durch gezielte finanzielle Anreize für private Investoren versuchen EU, Bund und Länder dieses Defizit zu korrigieren, indem sie den Bau neuer LKW Parkplätze oder den Umbau bestehender Parkplätze mit 80 % bzw. mit bis zu 90 % Förderquote subventionieren.

Wir stellen euch in diesem Blogbeitrag zwei stellvertretende Förderprogramme vor, die ihr als privater Investor, Autohofbetreiber oder Inhaber von Gewerbeflächen gewinnbringend nutzen könnt, um ein passives Einkommen zu generieren und nachhaltig den Verkehr zu entlasten:
 

Das SteP Förderprogramm

Das Bundesministerium für Logistik und Mobilität (BALM) hat in den vergangenen zwölf Jahren mehr als 1,2 Milliarden Euro in neue LKW-Parkmöglichkeiten investiert. Nach dem Vorbild eines Fünf-Punkte-Plans sollen mit dem SteP Förderprogramm darüber hinaus gezielte Anreize für den Neubau, Ausbau und Ertüchtigungsmaßnahmen von LKW Parkplätzen geschaffen werden.
 

SteP Förderung - Förderfähige Maßnahmen

  • In der Nähe von Autobahnanschlussstellen können Investitionen finanziell gefördert werden, die durch
  • den Neubau von Lkw-Parkplätzen inklusive Zuwegung,
  • den Ausbau bestehender Lkw-Parkplätze (z. B. auf Autohöfen) oder
  • Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen Flächen, die bisher nicht als Lkw-Stellplätze genutzt werden (z. B. auf Betriebshöfen von Speditionsunternehmen oder Transport- und Logistikunternehmen, Parkflächen von Handelsunternehmen oder Messeparkplätzen) geschaffen werden.

Auch die erforderliche Infrastrukturausstattung kann für diese Zwecke gefördert werden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Errichtung von Zäunen, die Markierung von Flächen, der Bau oder die Beschaffung von sanitären Einrichtungen, die Installation von Beleuchtung und die Schaffung sicherer Wegeführungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fördermittel für Systeme zur Online-Erfassung der aktuellen Belegung der Lkw-Stellplätze sowie für die technische Infrastruktur zur Datenweitergabe und -bereitstellung auf dem deutschen Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) zu erhalten. Auch die mit der Planung dieser Maßnahmen verbundenen Kosten, sowohl eigene Kosten als auch Kosten für externe Planungsbüros, können förderfähig sein.

SteP Förderung - Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Förderbedingungen umfassen eine Projektförderung, bei der 80 % der Kosten für Aus- und Neubaumaßnahmen und 90 % für Ertüchtigungsmaßnahmen als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die Zuwendung ist insgesamt auf einen Höchstbetrag von 10 Millionen Euro begrenzt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben setzen sich derweil aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter einmalige Bau-, Anschaffungs- und Erschließungskosten. Hierzu gehören auch die Kosten für den Anschluss des Lkw-Parkplatzes an das öffentliche Wegenetz, Energie-, Abwasser- und Wasseranschlüsse sowie die Datenanbindung, einschließlich der erforderlichen Planungskosten. Öffentliche Erschließungsstraßen sowie die Umsatzsteuer fallen jedoch nicht unter diese Förderrichtlinie.

👉Achtung: Die aktuelle Förderperiode läuft am 30.06.2024 aus! Vereinbare Hier ein kostenloses (virtuelles) Analysegespräch für dein Projekt.

SteP Förderung - Zuwendungsvoraussetzungen

Die folgenden Zuwendungsvoraussetzungen legen die Anforderungen fest, die für die Gewährung der Zuwendung erfüllt sein müssen. Diese setzen die Einreichung eines schriftlichen Förderantrags sowie den Nachweis eines Bedarfs für zusätzliche Lkw-Stellplätze zum Zeitpunkt der Antragstellung voraus:

  1. Die Maßnahme darf erst beginnen, nachdem die Zuwendung bewilligt wurde, es sei denn, es wird eine Ausnahme gewährt.

  2. Bei Neubauten müssen mindestens 30 neue Lkw-Stellplätze realisiert werden, bei Erweiterungen von bestehenden Plätzen mindestens 20 zusätzliche Stellplätze, sofern der Parkplatz bereits über 30 Plätze verfügt. Falls der Parkplatz zuvor weniger als 30 Stellplätze hatte, müssen nach dem Ausbau mindestens 30 Lkw-Stellplätze vorhanden sein.

  3. Bei der Umgestaltung vorhandener Flächen zu Lkw-Parkplätzen müssen in der Regel mindestens zehn zusätzliche Lkw-Stellplätze pro Maßnahme geschaffen werden, ohne die oben genannten Mindestanforderungen zu beachten, wenn eine bauliche Erweiterung erforderlich ist.

  4. Die Lkw-Parkplätze müssen über ein System zur Online-Erfassung der Belegung und eine technische Infrastruktur für die Datenweitergabe an den deutschen Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) verfügen, und die Belegungsdaten müssen digital und in Echtzeit kostenlos auf dem MDM verfügbar sein.

  5. Ein abgestimmtes Beschilderungskonzept ist erforderlich, wenn eine wegweisende Beschilderung gefördert wird.

  6. Der Zuwendungsempfänger muss den gesamten Lkw-Parkplatz (Bestand und Neu- bzw. Ausbau) für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen, es sei denn, Grunderwerbskosten werden gefördert, dann beträgt der Zeitraum länger.

  7. Bauliche Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, vorausgesetzt, sie werden Interessenten zu fairen Bedingungen angeboten und der Preis entspricht dem Marktpreis.

Der CEF Transport Call

Wer größere, europaweite Investitionsprojekte anstrebt, sollte sich wiederum mit dem europäischen Förderprogramm Connecting Europe Facility (CEF) auseinandersetzen. Der aktuelle Förderaufruf sieht vor, dass Investoren Anträge für Projekte im gesamten transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) stellen können.

CEF Transport Call - Förderfähige Maßnahmen

Das CEF Förderprogramm fällt von seiner Antragstellung und Richtlinie höchst komplex aus, wobei die folgenden Punkte essentiell für eine Antragstellung sind:

1. Das Ziel sollte die Entwicklung neuer, sicherer Parkflächen die Verbesserung der Sicherheit bestehender Parkflächen für Lkw und Nutzfahrzeugeoder die Optimierung der Nutzung bestehender sicherer Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge durch statische und dynamische Informationsbereitstellung sein. 

2. Der zu errichtende oder zu optimierende Parkplatz sollte sich außerdem im Umkreis des sogenannten TEN-Verkehrsnetzes befinden. Wenn dieser nicht direkt auf dem TEN-V-Netz oder einem seiner Knotenpunkte angesiedelt ist, muss der Antrag den Nutzen für das Funktionieren des Netzes begründen.

CEF Transport Call - Umfang und Höhe der Zuwendungen

Wie anfangs erwähnt, rentiert sich die CEF Förderung erst ab einem größeren Zuschussvolumen. Konkret wird ein Förderbetrag von mindestens einer Millionen Euro empfohlen, wobei eine Zuschussquote von 50 % im allgemeinen Rahmen bzw. 85 % im Rahmen des Kohäsionsfinanzrahmens winkt. Ziel der Kohäsionspolitik ist es unter anderem, den Wohlstand in strukturell benachteiligten Regionen auszugleichen.

CEF Transport Call - Zuwendungsvoraussetzungen

Nur Projekte, die dem Dienstleistungs- und Sicherheitsniveaus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1012 entsprechen, sind förderfähig. Darin werden auch die folgenden Anforderungen im Detail erhoben:

  • Geschlechtergerechte Sanitäranlagen: Duschen, Toiletten und Wasserhähne
  • Einkauf und Konsum von Lebensmitteln und Getränken
  • Kommunikationsanschlüsse: Kostenloser Internetanschluss
  • Energieversorgung
  • Notfallkontaktstellen und -verfahren

👉Alle weiteren Anforderungen und Details des Calls findest du Hier im Dokument der Ausschreibung.

Fazit

Die beiden Förderprogramme, das SteP Förderprogramm und der CEF Transport Call, bieten bedeutende finanzielle Anreize, um das Problem der überfüllten Lkw-Parkplätze anzugehen und gleichzeitig lukrativ in die Zukunft zu investieren. Das SteP Programm konzentriert sich auf den Neubau, Ausbau und die Ertüchtigung von Lkw-Parkplätzen und gewährt großzügige Förderquoten, während der CEF Transport Call europaweite Projekte , innerhalb des Ten-V Netzes, zur Entwicklung sicherer Parkflächen unterstützt. Bevor du dich an die Antragstellung wagst, solltest du jedoch bei beiden Förderprogrammen die spezifischen Anforderungen und Fristen der Programme beachten, die je nach Vorhaben variieren können.