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Energieeffizienz in der Industrie: Diese Zuschüsse & Reformen gelten ab 2024

Energieeffizienz in der Industrie (2024)

In einer Wirtschaft, die von steigenden Strompreisen, verschärften Umweltauflagen und globalen Mitbewerbern geprägt wird, ist die Integration von energieeffizienten Innovationen, Prozessen und Anlagen von wettbewerbsstrategischer Bedeutung geworden. Der Gesetzgeber reagierte jüngst darauf, indem die überarbeiteten Richtlinien der Förderprogramme Regionale Wirtschaftsförderung (GRW) und der „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) neue Anreize für Kosteneinsparungen und Nachhaltigkeit bieten. Im Folgenden erläutern wir dir unter welchen Voraussetzungen und Restriktionen dein Unternehmen von diesen Anreizen bzw. Fördermitteln profitieren kann:

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (2024)

In unseren Blogbeiträgen How to Energieeffizienz: Teil 1 & Teil 2 haben wir bereits die Module Bafa-Förderung aufgelistet und näher erläutert. Hier findest du nochmal eine kurze Übersicht der einzelnen Module:

Modul 1 - Querschnitttechnologien: In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert.

Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme gefördert.

Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software: Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

Modul 5 - Transformationskonzepte: Förderung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.

(NEU) Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen: Der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind indes private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Landesunternehmen mit privater Rechtsform und freiberufliche Tätige. Voraussetzung dafür ist eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung mit Sitz in Deutschland.

Update: Reformen der neuen EEW-Richtlinie

Am 1. Mai 2023 wurde die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms "Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz" (EEW) wirksam. Die wesentlichen Änderungen umfassen:

  • Förderung von Tiefer Geothermie:  
    • Erstmals können Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefer Geothermie über das  EEW-Programm (Modul 2) gefördert werden. Die Förderung von Machbarkeitsstudien ist indes unabhängig von der Errichtung einer Geothermieanlage möglich. 
  • Verbesserte Elektrifizierungsförderung: 
    • Das Modul 6 wurde speziell für kleine Unternehmen eingeführt, die den Austausch von Anlagen von fossilen Energien ohne Einsparkonzept forcieren.
    • Elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen, die über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, wird fortan als emissionsfrei angesehen und beeinflusst den CO2-Förderdeckel nicht.   
    • Überarbeitung der CO2-Faktoren für elektrische Energie, was Fördermöglichkeiten für Elektrolyse-Anlagen zur Wasserstoffproduktion eröffnet.
  • Verbesserte Förderung für Kleine Unternehmen (KU): 
    • Differenzierung zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen (MU) in der EEW-Förderung:
    • KU können bis zu 10% mehr Förderung erhalten als zuvor.
    • Anhebung des CO2-Förderdeckels für KU von 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr.
    • Möglichkeit zur Förderung über Artikel 17 der AGVO, wodurch KU 20% und MU 10% der förderfähigen Investitionskosten erhalten können.
  • Verbesserte Förderung für Wärmedämm-Maßnahmen:
    • Aufhebung der Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen in Modul 1.
    • Es ist kein Mindest-Dämmniveau bei der Dämmung von Bestandsanlagen mehr erforderlich.

Insgesamt zielt die überarbeitete EEW-Richtlinie darauf ab, die Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien, Elektrifizierungsprojekte, kleine Unternehmen und Wärmedämm-Maßnahmen zu verbessern und die Nutzung von Tiefer Geothermie zu unterstützen.

Die regionale Wirtschaftsförderung (GRW) - Energieeffizienz

Auch die regionale Wirtschaftsförderung partizipiert an den jüngsten Entwicklungen, indem die Einsparung von Ressourcen und/oder Energie gefördert wird. Während wir die Reform bereits in unserem jüngsten Blogbeitrag zur GRW Förderung erörtert haben, folgt hier nochmal einer kurzer Überblick:

Wer wird gefördert?

Es können kleine, mittlere und große Unternehmen gefördert werden, wobei sich die exakte Förderhöhe nach dem jeweiligen Fördergebiet und dem Investitionsvorhaben richtet. Einen genaueren Überblick verschafft dir auch unser jüngster Blogbeitrag über die GRW-Reform.  

GRW Reform: Förderung von Transformationsprozessen

Investitionen in Klimaschutz, Energieeinsparung und Energieeffizienz werden unabhängig von der Unternehmensgröße mit bis zu 45 % bezuschusst. Dies kann beispielsweise durch eine besonders nachhaltige Bauweise oder eine besonders effiziente Produktionsmaschine begründet werden. Die Förderfähigkeit der jeweiligen Transformation ist im Einzelfall mit dem zuständigen Fördermittelberater bzw. der zuständigen Behörde zu evaluieren.

Nutze jetzt unseren Quick Check, um in drei Fragen die (GRW) Förderhöhe deiner Investition zu erfahren: 

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Fazit

Beide Programme tragen dazu bei, die Kosten für die Umsetzung moderner Technologien und Produktionsprozesse signifikant zu reduzieren. Gleichzeitig stärken sie damit die Klimaneutralität und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, was natürlich auch im Interesse der aktuellen Bundesregierung liegt. Je nach Vorhaben und Evaluation des Antragsverfahren entsteht daraus eine Win-win-Situation, die sich mit Blick auf die aktuellen Förderquoten enorm auszahlen kann.