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GRW Förderung 2022: Diese Vorhaben sind förderfähig

Die GRW Förderung hilft Gründern und Selbständigen bei förderfähigen Projekten Zuschüsse geltend zu machen oder Kosten erstattet zu bekommen. Wie bereits im letzten Blogartikel zum Thema - GRW Förderung ab 2022 - Wo gelten welche (neuen) Voraussetzungen - angemerkt wurde, sind diese Förderprogramme, unabhängig vom jeweiligen Fördergebiet, gewissen Einschränkungen unterlegen. 

GRW-Förderung-Vorhaben-2022


Dieser Blogartikel gibt einen Überblick über die aktuellen GRW-Richtlinien und jene Vorhaben, die förderfähig sind oder für die unter Umständen andere Fördermöglichkeiten ratsam wären:

Welche Unternehmen können GRW-gefördert werden?

Voraussetzungen zur GRW Förderfähigkeit sind das jeweilige Investitionsvorhaben und der daraus resultierende Umsatz bezogen auf das jeweilige Fördergebiet. Dieser sollte ein unmittelbares und langfristiges Wachstum bewirken.
Generell können Betriebsstätten der Fördergebiete C und D je nach Größe des Unternehmens zwischen 10 und 30 Prozent an Fördersätzen erhalten. Maßnahmen in Bezug auf die Infrastruktur können mit bis zu 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.
Ab der Förderperiode 2022 ergeben sich folgende Fördersätze:

  • Betriebsstätten im C-Fördergebiet:
    • maximal 30 Prozent für kleine Unternehmen
    • maximal 20 Prozent für mittlere Unternehmen
    • maximal 10 Prozent für große Unternehmen
  • Betriebsstätten im D-Fördergebiet:
    • maximal 20 Prozent für kleine Unternehmen
    • maximal 10 Prozent für mittlere Unternehmen
    • maximal 200.00 Euro in drei Jahren für große Unternehmen

GRW Förderung 2022 - Diese Richtlinien gelten

Um eine mögliche Förderung zu erhalten, ist das Unternehmen darauf angewiesen, gewisse Richtlinien zu erfüllen:
Zum einen sollte das Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes aus einer förderfähigen Tätigkeit beziehen. Darüber hinaus sollte das Investitionsvolumen mindestens 100.000 Euro betragen und durch eine Finanzierung bzw. Vorlage einer vorbehaltlosen Finanzierungsbestätigung abgesichert sein. Der auf ein Jahr bezogene Investitionsbetrag sollte dabei die handelsrechtlich planmäßigen Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre um mindestens 25 Prozent übersteigen.

In Bezug auf die Sicherung bzw. Schaffung von Dauerarbeitsplätzen ist eine Erhöhung der vorhandenen Dauerarbeitsplätze um fünf Prozent vorgesehen. Als geschaffene Arbeitsplätze werden im Rahmen der Förderung beschäftigte Arbeitnehmer bezeichnet, die einen Jahresbruttolohn von 28.000 Euro nicht unterschreiten. Bei Vorhaben in der Tourismusbranche liegt die Untergrenze bei lediglich 22.000 Euro. Dabei sollte die Höhe der Reallöhne beibehalten und im Hinblick auf die letzten vier Quartale vor Antragstellung jährlich um zwei Prozent gesteigert werden. Grundlage dessen ist sowohl die Antragstellung vor Beginn der Arbeiten als auch das Bestehen eines Tarifvertrags im Sinne des Tarifvertragsgesetzes für die jeweilige Betriebsstätte.

Je nach Ausrichtung des Vorhabens oder der Branchenzugehörigkeit können sich die eben genannten Vorgaben verschärfen oder Abweichungen unterliegen.

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Überblick: GRW 2022 - Fördergegenstände und Zuschüsse

Trotz des bürokratischen Aufwands ist eine GRW Förderung im Hinblick auf die Förderung von Innovation, Infrastruktur und Wachstum eines Unternehmens äußerst erstrebenswert. 

Im Folgenden findet ihr eine Aufzählung von anlagenbezogenen und sachkapitalbezogenen Zuschüssen. Zu beachten ist, dass nur Nettobeträge gefördert werden und manche Zuwendungen nur für KMUs oder Großunternehmen gelten:

GRW Fördergegenstände:

  • Errichtung/Ausbau einer Betriebsstätte (KMU)
  • Diversifizierung einer Produktion durch vorher nicht hergestellte Produkte (KMU)
  • Grundlegende Änderungen innerhalb eines Produktionsprozesses (bestehende Betriebsstätte)
  • Diversifizierung einer Tätigkeit innerhalb einer Betriebsstätte
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne besagtes Unternehmen nicht weiter existieren könnte
  • Umweltschutzbeihilfen (Großunternehmen)
  • Bauinvestitionen zum Aufbau oder zur Einrichtung einer Forschungsinfrastruktur auf Grundlage von Artikel 26 AGVO

GRW - Sachkapital-bezogene Zuschüsse:

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten einer dritten Partei im Sinne des Investitionsvorhaben (verflochtene Unternehmen gelten in diesem Zusammenhang nicht als dritte Partei)
  • Anschaffungskosten von geleasten oder gemieteten Wirtschaftsgütern
  • Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern (bis zu 50 Prozent)
  • Mehrkosten zur Verbesserung des Umweltschutzes im Sinne des Investitionsvorhaben (Maßgabe: Niveau der Union Normen und der nationalen Normen sind zu übertreffen)
  • Investitionskosten je neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz
  • Lohnkostenzuschüsse (Ausnahmen: Geschäftsführende, Gesellschafter und Auszubildende)

Überblick: GRW 2022 - Nicht-förderfähige Kosten

Nach der Aufzählung von potenziell förderfähigen Kosten folgen Investitionen, die im Gegensatz dazu nicht mit den GRW Richtlinien vereinbar bzw. förderfähig sind. Im Folgenden findet ihr eine Auflistung an, von der GRW Förderung ausgeschlossenen, Kategorien:
  • Erwerb von Grundstücken
  • Investitionen zur Ersatzbeschaffung
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte)
  • Erwerb von Wirtschaftsgütern, die nach Ankauf & Herstellung verkauft und zurück gemietet oder geleast werden
  • Gezahlte Baukostenzuschüsse
  • Gebühren jeglicher Art
  • Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen
  • Anlagen zur Stromerzeugung (Demonstrationsgeräte ausgeschlossen)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 2a EStG
  • Wirtschaftsgüter, die zur Betriebsführung am Investitionsort nicht notwendig sind
  • Eigenleistungen
  • Umsatzsteuer
  • Ausgewiesene Skonti und Rabatte
  • Finanzierungen jeglicher Art
  • Versicherungen
  
 
 
 
 
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Fazit

Die GRW Förderung bietet in C- und D-Fördergebieten erstrebenswerte Fördersätze an, die sich nach Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben richten. Damit eine GRW Antragstellung auf bestimmte Fördersätze Erfolg hat, braucht es neben bürokratischen Aufwand eine Abwägung, ob das Vorhaben mit den aktuellen Richtlinien der GRW Förderung konform ist. Neben Investitionsvolumen, der Schaffung von Arbeitsplätzen spielt dabei das individuelle Vorhaben eine Rolle. Gängige GRW Vorhaben sind unter anderem die Anpassung von Betriebsstätten, Anschaffungs-& Herstellungskosten, die Modifizierung von Produktionsprozessen. Etwas schwieriger gestaltet sich hingegen die Förderung von nicht-unbedingt notwendigen Wirtschaftsgütern, Gebühren oder Finanzierungen. In diesem Fall kann überprüft werden, inwiefern der Antrag bzw. die jeweilige Vorgabe angepasst werden sollte oder ob alternative Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen.